Kieferorthopäde | 19.10.2021
Implantatbruch nach Gewährleistungsende - Kosten trägt der Patient
Implantat
Einbau eines Implantats 2013. November 2020 Krone wackelt, Zahnarzt vermutet, dass Schraube locker ist. Zerstörung der Krone, Einsatz einer neuen Krone gemeinsam mit dem Zahntechniker. Dem Zahnarzt war es so unangenehm, dass er nur die Kosten des Zahntechnikers in Rechnung gestellt hat.
Februar 2021: Neue Krone wackelt, nach meinem Einwand vermutet der Vertretungszahnarzt einen Riss des Implantats.
Kieferchirurg hat den Verdacht bestätigt, Phänomen war bekannt.
Neue Krone zerstört, Ausbau Implantat, Chirurgin sagte beim ersten Blick, dass Implantat komplett gerissen ist. OP sehr aufwändig, da das Implantat so gut eingewachsen war.
Da die Praxis Kunde des Implantat-Herstellers ist, hat sie sich um alles gekümmert. Mehrfach wurde gesagt, dass der Hersteller sehr kulant ist und trotz Gewährleistungsende die Materialkosten des Implantats (2013 ca. 164 €) ersetzen wird. Klang dort sehr routiniert. Gutschrift wurde ohne Begründung schriftlich zugesagt. Mündlich fiel das Wort Materialfehler, schriftlich nicht. Auf Nachfrage wurde nachdrücklich wiederholt, dass es eine Kulanzgutschrift ist.
Kosten für Krone und zwei OP´s (jeweils mit erhöhtem Aufwand lt. Rechnungen) in Höhe von 2.076 € sind bereits angefallen. Nach Abheilung des Implantats fallen nochmals Kosten für die Krone an (Beteiligung der Krankenkasse noch unklar).
Der Implantat-Hersteller sieht sich nicht in der Verantwortung, weil ich nicht ihr Kunde bin. Ob mein Kieferchirurg das defekte Implantat mit einem Formular über einen Implantatverlust, so wie es der Hersteller schrieb, eingereicht hat, ist nicht bekannt.
Die beteiligten Ärzte waren nett, besonders mein Zahnarzt, der auf seinen Teil der Kosten bei der ersten Behandlung verzichtet hat. Wahrscheinlich ist der Ablauf sogar gesetzeskonform. Hätte ich aber im Vorfeld gewusst, dass so ein Implantat schon nach 7 Jahren kaputtgehen kann und ich alle Kosten alleine tragen muss, hätte ich vielleicht die Grundversorgung über die Krankenkasse gewählt.