Zahnarzt | 14.05.2017

Drei Kronen: Private Versicherung zahlt 257€ Laborkosten nicht

Krone | Eingenlabor/Zahntechnische Leistung

Habe mir als Privatpatient bei der Zahnärztin 3 Kronen machen lassen. Meine private Krankenversicherung (PKV) verweigert die Anerkennung von 257 Euro Eigenlaborleistung der Zahnärztin, weil die Höhe nicht "angemessen" sei und über den "ortsüblichen" Kosten liege. Eine rechtsverbindliche Verordnung dafür gebe es nicht.
Diese Aussage der PKV habe ich an die Zahnärztin weitergeleitet. Sie verneint dies und besteht auf ihrer Forderung. Die PKV kürze willkürlich.
Als medizinischer Laie bin ich hier hilflos und bleibe letztendlich auf den Kosten sitzen. Wegen der Streitereien zwischen PKV und Zahnarzt kann ich mir nun einen neuen Zahnarzt suchen.
Es gibt hier anscheinend eine gesetzliche Lücke bei der Abrechnung, die Zahnärzte nutzen um Privatpatienten auszunehmen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Für privat versicherte Patienten kann sich hier eine schwierige Lage ergeben: Die privaten Krankenversicherungen erstatten die Kosten, die ortsüblich und angemessen sind. Das gilt bei Gebühren, die nicht in einem amtlichen Verzeichnis geregelt sind (etwa in einer Gebührenordnung), betrifft also wie hier die Laborkosten, aber auch Krankengymnastik oder Massage. Im Streitfall können Betroffene vor Gericht klären lassen, ob die abgerechneten Laborkosten am Wohnort ortsüblich und damit angemessen sind. Stellt sich heraus, dass die Kosten im Durchschnittsrahmen der Zahnärzte der Region liegen, muss die PKV auch den Restbetrag erstatten.

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