Wieso muss ich das bezahlen?
Kommentar der Verbraucherzentrale
Bleaching ist eine rein ästhetische Behandlung ohne medizinische Notwendigkeit und wird deshalb nicht über die Solidargemeinschaft aller Versicherten finanziert. Es ist also keine Kassenleistung und muss selbst bezahlt werden. Die Kosten liegen bei mehreren hundert Euro. Allerdings sind Zahnärzte laut Gesetz verpflichtet, ihre Patienten vor Behandlungsbeginn schriftlich über die voraussichtlichen Kosten zu informieren, wenn absehbar ist, dass die Leistung ganz oder teilweise selbst zu bezahlen ist.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Bleaching ist eine rein ästhetische Behandlung ohne medizinische Notwendigkeit und wird deshalb nicht über die Solidargemeinschaft aller Versicherten finanziert. Es ist also keine Kassenleistung und muss selbst bezahlt werden. Die Kosten liegen bei mehreren hundert Euro. Allerdings sind Zahnärzte laut Gesetz verpflichtet, ihre Patienten vor Behandlungsbeginn schriftlich über die voraussichtlichen Kosten zu informieren, wenn absehbar ist, dass die Leistung ganz oder teilweise selbst zu bezahlen ist.