Zahnarzt | 05.06.2017
Rechnung ohne Aufklärung und Vereinbarung
Füllung
Der Zahnarzt wendete für eine Füllung die komplexe Mehrschichttechnik mit dentin Konditionierung an. Die Kosten hierfür werden von den GKV nur bis zum Betrag einer "normalen" Füllung übernommen. Daher ist der Arzt in der Pflicht, über die Kosten aufzuklären und eine schriftliche Vereinbarung mit dem/r Patienten/in zu treffen.
Beides ist hier nicht geschehen.