Zahnarzt | 27.05.2017

Zahnarzt macht Provisorium über zwei Zähne ohne Absprache

Krone

Ich war bei meinem Zahnarzt zur Nachbehandlung einer Füllung, die ich in der Sitzung zuvor erhalten habe. Ich hatte noch starke Schmerzen an dem Zahn. Der Zahnarzt machte eine sehr lange Behandlung mit Abdrücken. Als er fertig war, sagte er, dass er ein Provisorium über den Zahn gemacht hätte. Ich fragte, wie es damit weiter geht. Die Antwort: "Das bleibt jetzt erstmal so!"

Nach vier Wochen bekam ich einen Kostenvoranschlag, aber nicht nur über eine Krone, sondern über zwei. Das habe ich erst nach Rücksprache mit der Krankenkasse erfahren. Die Kosten, die ich selbst zu zahlen hätte, wären 1700 EUR. Ich habe eine Zusatzversicherung (mit einem höchstmögliche Tarif). Die Zusatzversicherung schickte eine Zusage über etwa 500 EUR, würde also auf 1200 EUR sitzen bleiben. Ich habe einen neuen Termin beim Zahnarzt gemacht und ihm gesagt, dass ich arbeitslos bin und mir das nicht leisten kann. Und ob man nicht nur eine Krone machen könne und warum überhaupt zwei Kronen. Die Begründung war nur, dass er es schon so billig wie möglich veranschlagt hätte und zwei Kronen letztlich billiger wären und der andere Zahn auch gemacht werden müsse.

Nach langer Überlegung und Rücksprache mit der Krankenkasse bin ich zu einem anderen Zahnarzt gegangen. Dort habe ich erst erfahren, dass das Provisorium über zwei Zähne geht, d.h. dass der Zahn bereits abgeschliffen ist und nur noch überkront werden kann. Der neue Kostenvoranschlag des neuen Zahnarztes war über die gleiche Summe. Bisher habe ich die Behandlung nicht machen lassen, weil ich sie mir einfach nicht leisten kann.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Bei Zahnersatz ist die Kassenleistung immer die preiswerteste Lösung für gesetzlich versicherte Patienten. Jedem Befund wird eine Standardtherapie (Basisversorgung = Kassenleistung) zugeordnet, deren Kosten immer zur Hälfte von der Kasse und zur Hälfte vom Patienten zu tragen sind. Den Kostenanteil, den die Kassen bezahlen, nennt man Festzuschuss. Wer eine bessere Versorgung möchte als die Basisversorgung (z.B. die keramische Verblendung von Kronen im Seitenzahnbereich), bekommt den Festzuschuss, muss aber die zusätzlichen Mehrkosten alleine tragen.


Fragen Sie den Zahnarzt nach der Kassenleistung, dann haben Sie die günstigste Versorgung im Blick.

Wer wenig Geld hat, kann von der Krankenkasse statt 50% auch 100% Zuzahlung zum Zahnersatz bekommen, die Kasse zahlt dann den doppelten Festzuschuss. Dieser muss beantragt werden und ist möglich z.B. beim Erhalt von Sozialhilfe, Hartz-IV oder wenn man Geringverdiener mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 1.162€ ist.

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