Mir ist eine alte Füllung locker geworden. Diese ist vom Zahnarzt neu eingeklebt bzw. verankert worden. Nun die Frage: Die Krankenkasse zahlt diese Arbeit nicht, weil die Füllung nicht aus Amalgam war.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Zahnärzte müssen laut Gesetz bei Füllungen und Zahnersatz Gewährleistung bieten. Das heißt, sie müssen Mängel, die der Patient nicht verschuldet hat, kostenlos beheben, und zwar innerhalb von zwei Jahren ab dem Einsetzen. Ist diese Frist abgelaufen, können Patienten wie bei neuem Zahnersatz wählen, ob sie bei einer Erneuerung die Kassenleistung möchten oder mehr. Eine Einlagefüllung, auch Inlay genannt, ist allerdings keine Kassenleistung.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Zahnärzte müssen laut Gesetz bei Füllungen und Zahnersatz Gewährleistung bieten. Das heißt, sie müssen Mängel, die der Patient nicht verschuldet hat, kostenlos beheben, und zwar innerhalb von zwei Jahren ab dem Einsetzen. Ist diese Frist abgelaufen, können Patienten wie bei neuem Zahnersatz wählen, ob sie bei einer Erneuerung die Kassenleistung möchten oder mehr. Eine Einlagefüllung, auch Inlay genannt, ist allerdings keine Kassenleistung.