Ich war am 23.5.17 beim Zahnarzt, weil ich Schmerzen unten rechts hatte. Der ZA sagte, entweder wir machen neue Füllung für 120€ oder Wurzelbehandlung für 270€, ohne dass man ein Röntgenbild machte, ist mir erst daheim aufgefallen. Die Schmerzen gingen nicht weg und wurden immer stärker, half nur noch IBOs. Heute bin ich nach der Arbeit hin und darauf die ZA, der Zahn sei tot, kein spüren des Kälteeis, muss man Wurzelbehandlung machen. Es ist sogar ein Röntgenbild gemacht worden. Die Helferin hatte mir einige Zettel vorgelegt, ich soll das durchlesen und unterschreiben. 270 Euro noch zu den 120 Euro für Füllung. Habe alle Zettel abfotografiert und bin gegangen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Zahnärzte müssen sich an verschiedene Rechtsvorschriften halten. Dazu gehört vor allem die Aufklärung, und zwar in verständlicher Weise zu Beginn und erforderlichenfalls auch im Verlauf der Behandlung. Patienten müssen in die Behandlung einwilligen und über Risiken und über Alternativen (auch die, die Kassen zahlen) informiert werden. Wenn klar ist, dass die Krankenkasse die Kosten nicht oder nicht komplett übernimmt, müssen Zahnärzte schriftlich (!) über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c Abs. 3 BGB).
Falls bei einer Zahnfüllung mehr als die Kassenleistung vereinbart wird, müssen Patienten ebenfalls vor Behandlungsbeginn ein Formular unterschreiben, nämlich eine Mehrkostenvereinbarung. Ob Patienten die Rechnung nicht bezahlen müssen, wenn sie keine schriftliche Mehrkostenvereinbarung unterschrieben haben, ist bislang vor Gericht noch nicht abschließend geklärt.
Unser Tipp: Wer sich überrumpelt und nicht gut aufgeklärt fühlt, kann auch bei akuten Schmerzen möglichst viele Informationen einholen und sich bei mangelnder Aufklärung an eine andere Praxis wenden.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Zahnärzte müssen sich an verschiedene Rechtsvorschriften halten. Dazu gehört vor allem die Aufklärung, und zwar in verständlicher Weise zu Beginn und erforderlichenfalls auch im Verlauf der Behandlung. Patienten müssen in die Behandlung einwilligen und über Risiken und über Alternativen (auch die, die Kassen zahlen) informiert werden. Wenn klar ist, dass die Krankenkasse die Kosten nicht oder nicht komplett übernimmt, müssen Zahnärzte schriftlich (!) über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c Abs. 3 BGB).
Falls bei einer Zahnfüllung mehr als die Kassenleistung vereinbart wird, müssen Patienten ebenfalls vor Behandlungsbeginn ein Formular unterschreiben, nämlich eine Mehrkostenvereinbarung. Ob Patienten die Rechnung nicht bezahlen müssen, wenn sie keine schriftliche Mehrkostenvereinbarung unterschrieben haben, ist bislang vor Gericht noch nicht abschließend geklärt.
Unser Tipp: Wer sich überrumpelt und nicht gut aufgeklärt fühlt, kann auch bei akuten Schmerzen möglichst viele Informationen einholen und sich bei mangelnder Aufklärung an eine andere Praxis wenden.