Ich war beim Zahnarzt (Oralchirurg) und wollte ein Angebot für ein Implantat. Die Aufstellung des Heil- und Kostenplans wurde mir mit gut 25 Euro in Rechnung gestellt. Dabei ist doch grundsätzlich die Aufstellung eines Kostenplans (Angebot) kostenlos.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Für gesetzlich Versicherte ist ein Heil- und Kostenplan rechtlich vorgeschrieben, wenn Zahnersatz geplant ist. Laut Gesetz ist er kostenfrei (SGB V, §87 Abs. 1a). Das gilt auch bei einer gleichartigen oder andersartigen Versorgung und für einen zweiten Heil- und Kostenplan bei einer zweiten Meinung. Bei rein privaten Leistungen allerdings ohne Beteiligung der Krankenkasse kann der Zahnarzt eine Gebühr für das Ausstellen des Heil- und Kostenplans verlangen, die nach der privaten Gebührenordnung (GOZ) berechnet wird. Dies gilt etwa für kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen, für funktionsanalytische Leistungen oder eben für den seltenen Fall, wenn die Kosten für Implantate aufgelistet werden, dabei aber keine Versorgung mit Zahnersatz aufgeführt ist. Denn nur für den Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenkasse den Festzuschuss.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Für gesetzlich Versicherte ist ein Heil- und Kostenplan rechtlich vorgeschrieben, wenn Zahnersatz geplant ist. Laut Gesetz ist er kostenfrei (SGB V, §87 Abs. 1a). Das gilt auch bei einer gleichartigen oder andersartigen Versorgung und für einen zweiten Heil- und Kostenplan bei einer zweiten Meinung. Bei rein privaten Leistungen allerdings ohne Beteiligung der Krankenkasse kann der Zahnarzt eine Gebühr für das Ausstellen des Heil- und Kostenplans verlangen, die nach der privaten Gebührenordnung (GOZ) berechnet wird. Dies gilt etwa für kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen, für funktionsanalytische Leistungen oder eben für den seltenen Fall, wenn die Kosten für Implantate aufgelistet werden, dabei aber keine Versorgung mit Zahnersatz aufgeführt ist. Denn nur für den Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenkasse den Festzuschuss.