Im September 2014 habe ich 2 Implantate eingesetzt bekommen, vor 2 Wochen ist das eine Implantat herausgefallen. Das andere Implantat ist ebenfalls lose, wird vermutlich auch demnächst heraus fallen.
Der Zahnarzt hat sich die Sache angeschaut und gemeint wir können ein Stückchen weiter ein neues Implantat einsetzen. Kosten ca. 4000€. Das kann doch nicht sein Ernst sein! Ich bin verzweifelt, weiß nicht wo ich mich hinwenden soll?
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wenn die Probleme durch den behandelnden Zahnarzt nicht behoben werden können oder sich der Zahnarzt weigert, Nachbesserungen an den Implantaten vorzunehmen, sollten betroffene Patienten sich an ihre Krankenkasse wenden. Zwar gibt es bei Implantaten kein gesetzliches Recht auf Gewährleistung, aber in Ausnahmefällen (Mischfällen) begutachten Kassen auch Implantatversorgungen. Sich an die Krankenkasse zu wenden, ist immer eine sinnvolle Möglichkeit.
Patienten können sich auch an die Zahnärztekammer ihres Bundeslandes wenden. Dort gibt es Einigungsausschüsse für Zahnersatz-Problematiken (Schlichtungsstellen).
Privatpatienten und gesetzlich versicherte Patienten, die zahnmedizinische Leistungen in Anspruch genommen haben und Behandlungsfehler vermuten, können bei den (Landes-)Zahnärztekammern ein Gutachten (sog. Privatgutachten) über die durchgeführte Behandlung beauftragen. Dies ist jedoch meist mit hohen Kosten verbunden und sehr zeitaufwändig.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wenn die Probleme durch den behandelnden Zahnarzt nicht behoben werden können oder sich der Zahnarzt weigert, Nachbesserungen an den Implantaten vorzunehmen, sollten betroffene Patienten sich an ihre Krankenkasse wenden. Zwar gibt es bei Implantaten kein gesetzliches Recht auf Gewährleistung, aber in Ausnahmefällen (Mischfällen) begutachten Kassen auch Implantatversorgungen. Sich an die Krankenkasse zu wenden, ist immer eine sinnvolle Möglichkeit.
Patienten können sich auch an die Zahnärztekammer ihres Bundeslandes wenden. Dort gibt es Einigungsausschüsse für Zahnersatz-Problematiken (Schlichtungsstellen).
Privatpatienten und gesetzlich versicherte Patienten, die zahnmedizinische Leistungen in Anspruch genommen haben und Behandlungsfehler vermuten, können bei den (Landes-)Zahnärztekammern ein Gutachten (sog. Privatgutachten) über die durchgeführte Behandlung beauftragen. Dies ist jedoch meist mit hohen Kosten verbunden und sehr zeitaufwändig.