Kieferorthopäde | 03.05.2017

1087 Euro Kieferorthopädiekosten fürs Kind als Alleinerziehende

Zahnspange

Zu Beginn der kieferorthopädischen Behandlung meiner Tochter sicherte mir der Kieferorthopäde zu, sämtliche mir entstehenden Kosten nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet zu bekommen. Ich unterschrieb eine Vereinbarung nach §2Abs.3GOZ, wurde jedoch nicht darüber aufgeklärt, dass es zu Kosten kommen würde, die die KK mir nicht zurückerstatten würde. Eine Aufklärung darüber fand nicht in dem Maße statt, dass ich hätte Bescheid wissen können über die Kosten und wissentlich hätte einwilligen können. Ich bin mit drei Kindern alleinerziehend und dringend auf die 1087 Euro angewiesen. Die KK übernimmt nun diese Kosten nicht. Meine Beschwerde wurde von der Zahnärztekammer abgewiesen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Grundsätzlich sind Zahnärzte verpflichtet, Patienten vor Behandlungsbeginn über die voraussichtlichen Kosten aufzuklären (§ 630c Abs.3 BGB). Auch bei einer sogenannten Vergütungsvereinbarung nach § 2 Abs. 3 der privaten Gebührenordnung (Leistungen auf Verlangen) sind Zahnärzte verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass die Kosten möglicherweise nicht oder nicht voll erstattet werden. Trifft das zu, müssen Patienten, die das unterschrieben haben, die Zahlung leisten.

Zurück zur Beschwerde-Pinnwand