Zahnarzt | 06.05.2017
Keine Aufklärung über Zusatzkosten bei Wurzelbehandlung
Wurzelbehandlung
Bei mir wurde eine Wurzelbehandlung mit Hilfe eines Endo-Motors durchgeführt. Ich wurde darüber jedoch weder fachlich aufgeklärt, noch wurde mir eine Entscheidung, ob ich dies überhaupt möchte, möglich gemacht. Außerdem wurde mir auch nicht gesagt dass dadurch Kosten für mich anfallen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Zahnärzte sind laut § 630 c BGB verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern.
Weiß der Zahnarzt, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse nicht gesichert ist, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren.