Bei einer Routineuntersuchung wurde eine schwarze Stelle festgestellt. Diese wurde mit 3 Füllungen beseitigt. Ich wurde nicht darüber informiert, dass die Füllung kostenpflichtig ist, noch dass es eine kostenfreie Alternative gibt.
Zum Zahnarzt bin ich ohne Beschwerden, ein Tag später hatte ich Beschwerden.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Zahnärzte sind laut § 630c BGB zur wirtschaftlichen und therapeutischen Aufklärung verpflichtet: "Der Behandelnde ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die zu und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen.
Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Zahnärzte sind laut § 630c BGB zur wirtschaftlichen und therapeutischen Aufklärung verpflichtet: "Der Behandelnde ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die zu und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen.
Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren.