Zahnarzt | 11.05.2017
Implantat-Rechnung fast 25% höher als im Kostenvoranschlag
Implantat
Mein Kostenvoranschlag belief sich auf 2130,09 Euro. Der Zahnarzt hat trotz eingehender Untersuchung vor dem Eingriff bei der Rechnung den Faktor bei vielen Positionen von 2,3 auf 3,5 erhöht. Somit hat sich der tatsächliche Rechnungsbetrag gegenüber dem Kostenvoranschlag um fast 25% erhöht. Begründet wurde dies teilweise mit erhöhter Schwierigkeit wegen reduzierter Mundöffnung. Sicherlich hat sich meine Mundöffnung seit den vorangegangenen Untersuchungen und Behandlungen nicht geändert.
Es hat den Anschein, dass der Zahnarzt mich mit einem moderaten Kostenvoranschlag zur Behandlung bei ihm bewegen wollte, und im Nachhinein höhere Rechnungen ausgestellt hat.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Berechnet ein Zahnarzt mehr als das 2,3-fache des Gebührensatzes, muss er dies schriftlich begründen. Ab dem Faktor 3,5 müssen Patienten in einer gesonderten Vereinbarung dieser erhöhten Bezahlung schriftlich zustimmen.
Nach dem Gesetz sind Heil- und Kostenpläne eine unverbindliche Berechnung der voraussichtlich entstehenden Kosten. Diese Schätzung muss aber so genau wie möglich sein. Der Zahnarzt muss den Patienten unverzüglich unterrichten, wenn eine Überschreitung der im Kostenvoranschlag genannten Kosten um mehr als 15 Prozent zu erwarten ist. Bei einer erheblichen Überschreitung des Heil- und Kostenplans ist eine neue Genehmigung nötig.