Zahnarzt | 01.05.2017

Gutachten für Korrekturschiene bei Zahnerosion

Professionelle Zahnreinigung | Gutachten

Ich habe seit ca. 3 Jahren aufgrund eines extremen Überbisses sehr starke Zahnerosionen an den Schneidzähnen des Unterkiefers. Von meinem Zahnarzt wurde als Behandlungsmethode das Tragen einer den Kieferstand korrigierenden Schiene empfohlen.
Nach dem langmonatigem Tragen der Korrekturschiene wurde die Situation von einem zahnärztlichen Gutachter überprüft und abgelehnt (Begründung: die Korrekturschiene muß noch länger getragen werden). Diese Maßnahme habe ich dann auch in Begleitung meines Zahnarztes durchgeführt. Nach ca. 1 Jahr bin ich anschließend wieder zum zahnärztlichen Gutachter (es war wieder derselbe Gutachter) gegangen.
Aktuell liegt mir das ablehnende Schreiben meiner Krankenkasse vor. Es gibt auch noch den Hinweis, dass ich die weiteren Schritte mit meinem Zahnarzt besprechen möchte. Mir fehlt hierfür jedes Verständnis.
Ich habe mittlerweile dauerhafte Zahnschmerzen und die Zahnerosion schreitet nicht linear, sondern exponentiell fort. Neben den Zahnschmerzen bereitet mir die beschriebene Situation ebenfalls zunehmende Essensprobleme. Ich befürchte, das mir durch die sehr fortgeschrittene Zahnerosion in Kürze die Schneidzähne abbrechen. Mal abgesehen davon, sieht das Ganze auch unästhetisch aus.
Neben den beschriebenen Problemen glaube ich auch, dass die erforderlichen Maßnahmen immer teuer werden, je länger dieser Prüfungsvorgang noch dauert. Ich bin mittlerweile dermaßen verärgert über diesen Vorgang, dass ich meinen Rechtsanwalt kurzfristig einschalten werde.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Kann ein Konflikt zwischen Patient und Zahnarzt nicht allein durch das Gutachterverfahren gelöst werden, bieten Zahnärztekammern die Möglichkeit eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens an. Ein Antrag muss schriftlich gestellt werden. Welche Zahnärztekammer zuständig ist, hängt vom Sitz der Zahnarztpraxis ab. Der Schlichtungsausschuss besteht aus Juristen und Zahnärzten, hört beide Seiten an und macht einen Vorschlag für eine einvernehmliche Beilegung der Auseinandersetzung.

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