Zahnarzt | 06.04.2017

Zwangsabtretung Zahnarztforderung an DZR und ohne Funktionsanalyse keine Behandlung

Füllung | Generell zu Abtretungserklärungen DZR

Generelle Anfrage bzgl. der Nötigung, gleich vor Beginn der Behandlung zuzustimmen, dass man -
a) generell alle Forderungen des ZA an das DZR abtritt, weil man sonst gar nicht erst behandelt wird und
b) ohne Zustimmung (in 2 Fällen) zu einer IGel-Leistung "Funktionsanalyse" ebenfalls nicht einmal einen Termin für eine Füllung bekommt.
Das ist in meinen Augen Nötigung!
Zu a) ist noch ergänzend zu sagen, dass man die Rechnung ZUVOR nicht zu sehen bekommt und somit auch nicht prüfen kann, ob wirklich alle Leistungen in dem Umfang erbracht wurden, wie sie abgerechnet werden.
Einwände sind kaum möglich, da man in jd. Fall erst einmal zahlen muss!!!

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Dass Zahnärzte ihre Honorarforderungen über externe Firmen abwickeln, ihren Anspruch also an diese abtreten, ist durchaus verbreitet. Dagegen ist grundsätzlich nichts zu sagen, allerdings muss der Patient dem schriftlich zustimmen, denn die Datenweitergabe verletzt die ärztliche Schweigepflicht. Wer als Patient diese Art der Abrechnung über Abrechnungsstellen oder Inkassounternehmen nicht wünscht, kann also diese Unterschrift verweigern und erhält dann von Zahnarzt eine direkte Rechnung.

Nicht korrekt ist es allerdings, wenn ein Zahnarzt eine Behandlung an eine Privatleistung knüpft, in diesem Fall die Funktionsanalyse.

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