Zahnarzt | 04.04.2017

Vereinbarung aufgedrängt

Füllung

Ich war heute beim Zahnarzt und habe blöderweise eine Vereinbarung unterschrieben, ohne dass ich sie durchgelesen habe. Nach dieser Vereinbarung sollen mir jetzt 4 Füllungen erneuert werden für insgesamt 250 Euro und dass ich keine Bedenkzeit habe und die Behandlung unverzüglich wünsche.
Leider habe ich den letzten Satz nicht genau durchgelesen, da die Arzthelferin mir dafür gar keine Zeit gegeben hat. Erst eine Stunde später, als ich im Büro war, habe ich festgestellt, dass ich 'keine Bedenkzeit habe und dass ich die Behandlung unverzüglich wünsche'. Dabei hat die Ärztin gesagt, dass das freiwillig ist und dass sie meine Weisheitszähne gegen meinen Willen nicht behandeln wird.
Können Sie mir bitte mitteilen, ob so eine Vereinbarung rechtlich wirksam ist und ob ich von dieser Vereinbarung zurücktreten kann, ohne dass mir die Behandlungskosten anfallen?

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Jeder Patient hat das Recht, von einer Vereinbarung oder dem Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Dies sollte möglichst unverzüglich nach persönlicher Entscheidung erfolgen. Grundsätzlich reicht eine mündliche Information an den Zahnarzt, besser ist es aber, seine Rücktritt vom Vertrag schriftlich mitzuteilen.

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