Zahnarzt | 01.03.2017

Kassenleistung nur nach PZR

Professionelle Zahnreinigung

Der Zahnarzt beurteilte den Zustand meines Zahnfleisches als behandlungsbedürftig (Parodonditis) und erzählte mir, die Krankenkasse verlange eine PZR als Vorbedingung, um dann den Antrag auf eine Parodontisbehandlung stellen zu können. Ich hatte mich darauf eingelassen.
Und plötzlich sollte es noch eine weitere PZR als "Vorbehandlung" sein. Und es wurde wieder so dargestellt, als ob die Krankenkasse es zwingend fordern würde. Als ich mich mit dem Hinweis, dass das nicht stimmt, weigerte diese PZR auch noch zu bezahlen, war die klare Aussage, dass er dann keinen Antrag auf Behandlung stellen würde.
Im Endeffekt weiß ich bis heute nicht sicher, ob ich tatsächlich eine Parodontitisbehandlung brauche. Der Clou dabei ist, dass der Zahnarzt die Parodontitisbehandlung als Vorbedingung für zwei neue Kronen verlangt hat. Ich habe zurzeit nur ein Provisorium im Mund. Ich werde den Zahnarzt wechseln.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Wenn Karies und Parodontitis vorliegen, kann eine Professionelle Zahnreinigung (PZR) unter Umständen eine sinnvolle Maßnahme sein, damit der Kronen-Zahnersatz hygienisch einwandfrei eingesetzt werden kann.


Jedoch: Weder knüpft die Krankenkasse die Erstattung der Kosten an eine vorhergehende PZR, noch darf der Zahnarzt die (Weiter-)Behandlung an die Durchführung einer PZR koppeln.

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