Zahnarzt | 17.02.2017

Zu hohe Gebühren bei Implantation

Implantat

Bei der Implantation hat der Zahnarzt zu hohe Gebühren abgerechnet. Ein Zahnarzt darf in der Regel nur einen Gebührenfaktor von 2,3 heranziehen. Nur bei besonders umfangreichen und schwierigen Eingriffen kann er einen Faktor von bis zu 3,5 abrechnen. Diesen hat er zudem in der Rechnung nachvollziehbar zu begründen, d.h. er muss die Tatsachen darlegen, welche die Anwendung des höheren Gebührenfaktors rechtfertigt. Zudem hat der Zahnarzt nach teilweiser Rechtsprechung den Patienten vorher darüber zu belehren, dass er den höheren Gebührenfaktor im Einzelfall anwendet.

Die Anwendung der erhöhten Gebührenfaktors war nicht gerechtfertigt. Eine schwierige Leistung bzw mehrere solcher haben nicht vorgelegen. Der behandelnde Zahnarzt hat zunächst weder einen Hinweis noch eine Begründung in der Rechnung erteilt. Nach eigenständiger Kürzung der Beträge habe ich den entsprechenden einbehalten.
Erstaunlich war, dass weder die Krankenkasse ein Interesse an der Klärung der Frage hatte - obwohl sie teilweise einen Zuschuss gewährt hat - und die DZR (Deutsche Zahnärztliche Rechenzentren) die Rechtslage falsch wiedergegeben und den Standpunkt des Zahnarztes vertreten hat.

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