Kieferorthopäde | 10.02.2017
Professionelle Zahnreinigung trotz Ablehnung
Professionelle Zahnreinigung
Unser Kind ist seit Anfang 2015 in Behandlung. Laut Kostenvoranschlag sollten je Behandlungsjahr zwei Zahnreinigungen stattfinden. Anfang 2016 widersprachen wir schriftlich dieser Behandlung. Dennoch wurde immer wieder versucht, eine Zahnreinigung vorzunehmen. Es wurde nicht gefragt ob wir das möchten, sondern es hieß es sei an der Reihe. Unser Kind musste immer wieder erklären, dass wir dies nicht wollten.
Nun bekamen wir eine Rechnung für eine "Professionelle Zahnreinigung" vom Juni 2016. Diese Rechnung beanstandeten wir. Die Ärztin besteht auf das Geld. Die Behandlung sei notwendig gewesen, da das Kind Zahnstein gehabt habe und die Mutter schließlich mit in der Praxis war. Wir wissen noch nicht mal ob diese Reinigung überhaupt statt gefunden hat.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wer sich für eine Behandlung entscheidet, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden, sollte auf einem schriftlichen Vertrag mit dem Zahnarzt bestehen, in dem alle Leistungen und Preise aufgeführt sind. Ein reiner Kostenvoranschlag ist noch kein Vertrag und trägt nicht die Unterschrift des Patienten. Gibt es einen solchen Vertrag nicht, kann die Zahlung der Rechnung verweigert werden.