Kieferorthopäde | 13.02.2017

Überzogene Forderung

Aufbissschiene

Ich bekam einen Behandlungsplan über eine Aufbisschienen-Therapie von 2.200,00€, eine Erklärung (Kosten) nicht, wurde genötigt zu unterschreiben von Sprechstundenhilfe (sonst keine Behandlung).
Auf meine ständige Aufforderung eines Heil- und Kostenplans reagierte man nicht. Als ich nicht locker lies mit Kostenplan wurde die Ärztin ausfallend u. sagte "das geht sie nichts an, das regle ich mit der Kasse".
Daraufhin brach ich die Behandlung ab und bekam eine Rechnung von 1790.00€. Meine Kasse erklärte mir sie habe 1000.00 bezahlt für die Schiene, obwohl ich nie einen Heil- u. Kostenplan gesehen noch unterschrieben habe. Sehr viele Widersprüche die ich nicht alle schildern kann.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Eine Zahnschiene oder auch Aufbissschiene genannt, wird gegen das Zähneknirschen (Bruxismus) eingesetzt. Die Therapie durch eine Zahnschiene gehört zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen, die Kosten für eine individuelle Anfertigung einer Zahnschiene werden von den Krankenkassen übernommen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt jedoch keine Kosten für ein spezielles Diagnoseverfahren.


Jeder Zahnarzt ist dazu verpflichtet, seine Patienten gut aufzuklären, dazu gehört insbesondere auch die Aufklärung über die Art der Therapie, über mögliche Risiken und Folgebehandlungen. Über Kosten muss der Zahnarzt nur aufklären, wenn die Therapie keine reine Kassenleistung ist und der Patient Privatleistungen selbst bezahlen muss.

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