Zahnarzt | 10.01.2017
Geldgier der Zahnärzte
Professionelle Zahnreinigung | Milchzähne behandeln
Wir waren froh einen Kinderzahnarzt gefunden zu haben. Doch die Freude war kurz. Kaum angekommen merkten wir , daß hier für alles gezahlt wird. Wir wollten nur die Zähne kontrollieren lassen und waren gleich für die Zahnreinigung 50,00 Euro los und so sollte es weiter gehen.
Ich saß im Wartezimmer und bekam mit, wie jede Mutter sofort etwas unterschreiben musste zum bezahlen. Es ging nicht um die Zähne, in der Praxis ging es nur um das Geld! Man sah es auch an der Ausstattung.
Jede Behandlung der Kleinen sollte bezahlt werden, so dass wir ungefähr bei 1000,-- Euro gewesen wären, obwohl wir nur wissen wollten ob für die nachfolgenden neuen Zähne genug Platz ist. Die Milchzähne fallen nur zögerlich heraus und wir hatten Angst, sie werden schief.
Wo leben wir eigentlich. Ich finde es beschämend, wenn eine Zahnärztin soviel Geld verlangt für die Behandlung einer 5-Jährigen. Kann man sich nicht mal mehr eine Kinderzahnbehandlung leisten? Wir gehen dort nie wieder hin und haben einen anderen Zahnarzt gefunden. Komisch dort brauchen wir für die gleiche Behandlung nichts bezahlen???????????????????
Kommentar der Verbraucherzentrale
Vom 30. bis 72. Lebensmonat, also zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für drei zahnärztliche Früherkennungs-Untersuchungen (Abstand jeweils mindestens zwölf Monate). Diese Untersuchungen können im zahnärztlichen Kinderpass eingetragen werden. Für Schulkinder ist dann die sogenannte Individualprophylaxe Kassenleistung: Bis zum 18. Lebensjahr können die Kinder und Jugendlichen jedes halbe Jahr zur Kontrolle gehen. Der Zahnarzt überprüft, ob sich Beläge oder Zahnstein auf den Zähnen gebildet haben, untersucht, ob das Zahnfleisch gesund ist und gibt Tipps zur richtigen Ernährung und Zahnpflege. Bei Bedarf kann der Zahnarzt die beiden bleibenden Backenzähne vor den Weisheitszähnen versiegeln. Kinder mit hohem Kariesrisiko können außerdem zweimal im Jahr mit Fluoridlack behandelt werden. Auch dies ist gesetzliche Kassenleistung.
Einzelne Krankenkassen haben regionale Verträge abgeschlossen und bieten teilweise Früherkennungsuntersuchungen und Fluoridierungen schon ab dem 6. Lebensmonat an. Seit Juli 2016 können Kinderärzte Kinder schon ab dem sechsten Lebensmonat an einen Zahnarzt überweisen und dies im gelben Untersuchungsheft dokumentieren.