Zahnarzt | 09.01.2017

Wurzelbehandlung privat bezahlt

Wurzelbehandlung

Bin zum Zahnarzt wegen Schmerzen! Wurde behandelt an der Wurzel! Nächster Termin wahrgenommen. Wurde mir gesagt es gab Probleme mit meiner Kasse! Die Frage des Zahnarztes: Wollen Sie den Zahn erhalten kostet es Geld! Wenn ich ihn nicht halten will, wird er gezogen dann kostet es nichts! Keine Aufklärung, dass es eine Wurzelbehandlung ist! Und das mit der Auflage Zahnreihe vollständig usw. Und der erste Termin, um mir die Schmerzen zunehmen, wurde dann auch gleich mit in die Rechnung aufgenommen! Somit muss ich für die ganze Behandlung zahlen!

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Eine Wurzelkanalbehandlung ist nur mit Einschränkungen eine Kassenleistung. Die Kosten werden übernommen, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Grundsätzlich müssen die Wurzelkanäle bis bzw. bis nahe an die Wurzelspitze aufbereitet und gefüllt werden können. Bei den hinteren Seitenzähnen ist eine Wurzelkanalbehandlung in der Regel Kassenleistung, wenn


- damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann, d.h., dass von dem zu behandelnden Zahn bis zur Mitte des Kiefers alle Zähne vorhanden sein müssen oder die entsprechenden Lücken bereits mit Zahnersatz (auch Implantaten) versorgt worden sind.

oder

- die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird,

oder

- durch die Behandlung ein schon vorhandener Zahnersatz erhalten werden kann.


Ist ein Zahn nicht erhaltungswürdig, ist als Kassenleistung eine Extraktion vorgesehen, also das Ziehen des Zahns.

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