Es besteht ein Regelungsproblem mit dem Patientenstärkungsgesetz: Ist der gesetzlich versicherte Patient mit dem von ihm/ihr eingereichten Heil- und Behandlungsplan nicht einverstanden, zum Beispiel zu umfangreiche Leistungen, kein Vertrauen zum Facharzt, so muss er/sie weitere Heil- Behandlungspläne "beschaffen" und diese neu einreichen. Problem des Patienten: Welcher Zahnarzt hat Recht??
Kommentar der Verbraucherzentrale
Ein Heil- und Kostenplan ist bei Zahnersatz vorgeschrieben und für gesetzlich Versicherte kostenlos. Eine zweite Meinung ist empfehlenswert. Wer dann mehrere Heil- und Kostenpläne vorliegen hat, muss am Ende anhand der Kosten und der Therapieform entscheiden.
Untersuchungen der Verbraucherzentrale haben gezeigt, dass sich Planungen bei gleichem Befund stark unterscheiden und um drei- bis vierstellige Summen abweichen können. Das ist für Patienten verwirrend, auch weil mehrere Lösungen richtig sein können.
Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel Heil- und Kostenplan.
Weiteren kostenlosen Rat bietet die Patientenberatung der Zahnärzteschaft.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Ein Heil- und Kostenplan ist bei Zahnersatz vorgeschrieben und für gesetzlich Versicherte kostenlos. Eine zweite Meinung ist empfehlenswert. Wer dann mehrere Heil- und Kostenpläne vorliegen hat, muss am Ende anhand der Kosten und der Therapieform entscheiden.
Untersuchungen der Verbraucherzentrale haben gezeigt, dass sich Planungen bei gleichem Befund stark unterscheiden und um drei- bis vierstellige Summen abweichen können. Das ist für Patienten verwirrend, auch weil mehrere Lösungen richtig sein können.
Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel Heil- und Kostenplan.
Weiteren kostenlosen Rat bietet die Patientenberatung der Zahnärzteschaft.