Zahnarzt | 27.01.2017

Mehrere Heil- und Kostenpläne - wer hat Recht?

Krone | Heil- und Behandlungsplan ("Patientenstärkungsgesetz")

Es besteht ein Regelungsproblem mit dem Patientenstärkungsgesetz: Ist der gesetzlich versicherte Patient mit dem von ihm/ihr eingereichten Heil- und Behandlungsplan nicht einverstanden, zum Beispiel zu umfangreiche Leistungen, kein Vertrauen zum Facharzt, so muss er/sie weitere Heil- Behandlungspläne "beschaffen" und diese neu einreichen. Problem des Patienten: Welcher Zahnarzt hat Recht??

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Ein Heil- und Kostenplan ist bei Zahnersatz vorgeschrieben und für gesetzlich Versicherte kostenlos. Eine zweite Meinung ist empfehlenswert. Wer dann mehrere Heil- und Kostenpläne vorliegen hat, muss am Ende anhand der Kosten und der Therapieform entscheiden.


Untersuchungen der Verbraucherzentrale haben gezeigt, dass sich Planungen bei gleichem Befund stark unterscheiden und um drei- bis vierstellige Summen abweichen können. Das ist für Patienten verwirrend, auch weil mehrere Lösungen richtig sein können.

Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel Heil- und Kostenplan.

Weiteren kostenlosen Rat bietet die Patientenberatung der Zahnärzteschaft.

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