Zahnarzt | 01.01.2017

Keine Krone ohne PZR

Professionelle Zahnreinigung

Der Zahnarzt erklärte mir ausdrücklich, dass die PZR und zwar drei Mal Grundvorraussetzung für Kronen sei. Sonst würde die Krankenkasse diese nicht bezahlen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Vor dem Einsetzen einer Zahnkrone wird in einer Voruntersuchung der Gebisszustand des Patienten bewertet, um Parodontitis und andere Erkrankungen des Mundraums ausschließen zu können. Wenn Karies und Parodontitis vorliegen, kann eine Professionelle Zahnreinigung (PZR) unter Umständen eine sinnvolle Maßnahme sein, damit der Kronen-Zahnersatz hygienisch einwandfrei eingesetzt werden kann.

Jedoch: Weder knüpft die Krankenkasse die Erstattung der Kosten an eine vorhergehende PZR, noch darf der Zahnarzt die (Weiter-)Behandlung an die Durchführung einer PZR koppeln.

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