Zahnarzt | 22.12.2016

Für die Füllung etwas dazu bezahlt

Füllung

Für eine Zahnfüllung brauchte ich
nie etwas zuzahlen, nun waren es
15,00 €. Die Rechnung sollte ich an
die Krankenkasse weiter geben. Die Krankenkasse
ist allerdings noch am prüfen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Im Seitenzahnbereich übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Amalgamfüllung, im sichtbaren Bereich für zahnfarbene Kompositfüllungen. Zahnärzte, die kein Amalgam verwenden, müssen im Seitenzahnbereich eine zuzahlungsfreie Alternative anbieten. Das kann eine Zement- oder Kunststofffüllung sein.

Patienten, die sich für eine andere Füllvariante entscheiden, müssen die Kosten selbst tragen. Aber: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten, nämlich in Höhe der vergleichbar preisgünstigsten im Zahn geformten Füllung. Über die selbst zu zahlende Differenz erhält der Patient eine Rechnung. Normalerweise wird dieser Festzuschuss der Krankenkasse als BEMA Betrag direkt in der Rechnung aufgeführt und in Abzug gebracht (vgl. BEMA-Sachleistung Nr.13a bis 13d). Teilweise fordern Zahnärzte ihre Patienten jedoch auch auf, die Rechnung bei der Krankenkassen einzureichen und die Erstattung dieses Betrags auf diesem Wege zu erreichen.

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