Verbraucherzentralen fordern Regelungen für Pflanzenstoffe

Stand: 17.01.2017    Drucken
Exotische "gesundheitsförderliche" Pflanzen in Nahrungsergänzungs­mitteln boomen. Der Schutz der Verbraucher ist aus Sicht der Verbraucherzentralen nicht gewährleistet.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Egal wie natürlich sie daherkommen: Pflanzen und Pflanzenextrakte können durchaus (sehr) gesundheitsschädliche Stoffe enthalten.
  • Die Verbraucherzentrale fordern daher eine Reihe gesetzlicher Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher.

Die Verbraucherzentralen fordern,…

  • ...dass Gesundheitswerbung (gesundheitsbezogene Angaben) für Pflanzenstoffe im Rahmen der Verordnung (EG) 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims-Verordnung) genauso geregelt werden muss wie für alle anderen Stoffe und Zutaten in Lebensmitteln. Dafür ist seitens der Hersteller ein Wirkungsnachweis vorzulegen.

  • ...dass darüber hinaus eine allgemeine Sicherheitsbewertung der Pflanzenstoffe erfolgt und geprüft wird, ob sie als Lebensmittel geeignet sind.

  • ...dass die am 9. September 2014 dem BMEL übergebene Stoffliste für Pflanzen und Pflanzenteile nicht nur der einheitlichen Einschätzung der deutschen Behörden dienen darf, sondern zumindest nationale Rechtsverbindlichkeit bekommen muss. Eine europäische Verbindlichkeit im Rahmen des Anhangs III der Anreicherungs-Verordnung 1925/2006 ist anzustreben.

  • ...dass aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes eine Meldestelle für unerwartete (Neben-)Wirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln eingerichtet wird, die nicht nur für Apotheker, sondern auch für Verbraucherinnen und Verbraucher erreichbar ist. Vorbild dafür könnte die Meldestelle für Arzneimittelnebenwirkungen sein, wo Meldungen von Patienten sehr erwünscht sind.

  • ...dass alle in Deutschland legal angebotenen Nahrungsergänzungsmittel (die gemäß § 5 NEM-V) angemeldet sein müssen) in einer Internet-Datenbank einsehbar sind. Das gäbe Verbraucherinnen und Verbrauchern die Sicherheit, dass diese Produkte bei der Lebensmittelüberwachung bekannt sind.

  • ...dass endlich Höchstmengen (ebenfalls im Rahmen der Anreicherungsverordnung) festgelegt werden, damit Überdosierungen vermieden werden können.

  • ...dass die seit Januar 2009 überfälligen Nährwertprofile erarbeitet werden. Ernährungs­physiologisch eher ungünstige Lebensmittel (zuckerreich, fettreich) dürfen durch den Zusatz von Botanicals kein gesundes Image bekommen.