Werbung mit Gesundheit - meist zu viel versprochen

Stand: 16.01.2017    Drucken
Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln werben mit schnellen Erfolgen oder der Heilung gesundheitlicher Beschwerden. Aber was ist erlaubt und was unseriöse Werbung?
Das Wichtigste in Kürze:
  • Gesundheitsbezogene Aussagen müssen wissenschaftlich geprüft und von der EU zugelassen sein. Die Prüfung zahlreicher Aussagen ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
  • Gesundheitsbezogene Aussagen dürfen keine Heilung von Krankheiten versprechen oder den Eindruck erwecken, dass herkömmliche Lebensmittel zur Nährstoffversorgung nicht ausreichen.
  • Seien Sie bei unrealistischen Erfolgsversprechen und vor allem bei Verkauf über das Internet, Postwurfwendung oder auf Kaffeefahrten misstrauisch.
  • Fragen Sie vor dem Kauf Ihren Arzt oder die Verbraucherzentrale, wie seriös die Werbeversprechen sind.

Werbung mit Gesundheitsversprechen - nur weniges ist erlaubt

Ob im Internet, in Zeitschriften, Funk, Fernsehen oder über Mundpropaganda, die Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln lassen keine Möglichkeit aus, um ihre Produkte als unverzichtbar anzupreisen. Oft schüren sie die Angst der Kunden vor Vitamin- und Mineralstoffmangel und Krankheiten oder versprechen schnelle Erfolge beim Sport, Abnehmen oder Hilfe bei Impotenz. Daraufhin greifen viele Menschen zu angebotenen Pillen und Pülverchen. Zahlreiche Produkte sind jedoch bestenfalls überflüssig und schlimmstenfalls gesundheitlich bedenklich. Um dem Wildwuchs an nicht belegten Gesundheitsversprechen ein Ende zu bereiten, hat die EU 2006 die so genannte Health-Claims-Verordnung (HCVO), eine Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben erlassen.

Danach gilt grundsätzlich: Die gesundheitsbezogenen Aussagen zu einem Produkt müssen dem von der EU zugelassenen Wortlaut entsprechen. Auch muss der Anbieter immer die Substanz nennen, auf die sich das Versprechen bezieht. Die Hersteller können die Zulassung von gesundheits- und nährwertbezogenen Aussagen für bestimmte Substanzen in ihren Produkten beantragen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) prüft, ob ausreichend Belege für die versprochenen Wirkungen vorliegen. Zahlreiche beantragte Aussagen sind jedoch noch nicht bewertet. Das gilt für fast alle pflanzlichen Stoffe wie Ginseng oder Maca-Wurzel, die so genannten Botanicals. Hat der Hersteller vor dem 19.01.2008 bei der EU einen Antrag auf Zulassung einer Aussage gestellt, kann er sein

Produkt mit dem entsprechenden Stoff bis zur abschließenden Prüfung weiterhin mit der Aussage bewerben.

Etwa 250 Aussagen, überwiegend Werbung für Vitamine und Mineralstoffe, nahmen bis 2016 die Hürde und wurden von der EU zugelassen. Hersteller, die ihren Produkten bestimmte Mengen der Substanzen zusetzen, dürfen zum Beispiel mit folgenden Aussagen werben:

  • "Vitamin C trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei"
  • "Beta-Glucane tragen zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels im Blut bei"
  • "Weizenkleie trägt zur Beschleunigung der Darmpassage bei"

Das gilt für alle Arten von Lebensmitteln, also auch für Nahrungsergänzungsmittel. Für die besonders schutzwürdige Zielgruppe Kinder gibt es spezielle Claims, so genannte Kinderclaims, die die Entwicklung und das Wachstum von Kindern berücksichtigen. Die so genannte Health-Claims-Liste wird seither fortlaufend erweitert.

 
Wichtig: Ein zugelassener Health Claim wie "Vitamin B6 trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei" bedeutet nicht zwangsläufig, dass das Nahrungsergänzungsmittel gesund oder eine sinnvolle Ergänzung des Speiseplans für jeden wäre. Die zugelassenen Claims beziehen sich in der Regel auf Nährstoffe, die normale Lebensmittel bei normalem Bedarf und einer ausgewogenen, abwechslungsreichen Ernährung in ausreichender Menge liefern. Eine Zufuhr über den Bedarf des Nährstoffs hinaus geht nicht mit einer zusätzlichen oder verbesserten Wirkung einher, kann hingegen in bestimmten Fällen sogar schaden.



Werbung mit Gesundheitsversprechen - so nicht

Für viele eingereichte Aussagen konnten die Hersteller keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege erbringen. So sind seit 2012 beispielsweise folgende Aussagen nicht mehr erlaubt:

  • "Glucosamin für gesunde Knochen und Gelenke"
  • "Cranberry zur Stärkung der Blasengesundheit"

Krankheitsbezogene Werbung, sogenannte Heilversprechen wie "Chrom hilft gegen Diabetes" sind für Nahrungsergänzungsmittel grundsätzlich verboten. Denn Nahrungsergänzungsmittel ähneln zwar von der Aufmachung her Arzneimitteln, sind jedoch definitionsgemäß Lebensmittel, die die normale Ernährung allenfalls ergänzen können. Sie können ein durch Nährstoffmangel bedingtes Risiko für eine Erkrankung reduzieren, z. B. "Beta-Glucan aus Gerste verringert/reduziert nachweislich den Cholesterinspiegel im Blut. Ein hoher Cholesterinwert ist ein Risikofaktor für die koronare Herzerkrankung.", aber keinesfalls eine Krankheit heilen.

Generell dürfen die Aussagen nicht:

  • mehrdeutig oder irreführend sein, wie "Produkt xy schützt sie vor Arteriosklerose"
  • Zweifel über die ernährungsphysiologische Eignung normaler Lebensmittel wecken
  • zum Ausdruck bringen, dass eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung generell nicht die erforderlichen Mengen an Nährstoffen liefern kann
  • durch eine Textaussage oder durch Bilder beim Verbraucher Ängste auslösen

Werbung durch die Hintertür - Die Tricks der Anbieter

Die Hersteller nutzen viele Hintertürchen, um ihren Produkten trotz abgelehnter Health Claims einen "gesunden Anstrich" zu verleihen. Sie setzen Vitamine und Mineralstoffe ein, für die "passende" Aussagen erlaubt sind. So stecken in Cranberry-Präparaten nun zusätzlich Vitamin B6 oder Zink. Für sie kann der Hersteller einen Beitrag zur "normalen Funktion des Immunsystems" ausloben, auch wenn der Hinweis auf die "Stärkung der Blasengesundheit" verboten ist.

Allerdings sind Firmen relativ eng an die Formulierungen der Claims gebunden, Übertreibungen sind verboten. Ein "Beitrag zu einer normalen Funktion des Immunsystems" darf nicht zu einer "Stärkung des Immunsystems" werden.

Vorsicht ist vor allem im Internet geboten. Denn die Betreiber von online-Shops, Marketplaces oder Meinungsportalen interessieren die rechtlichen Vorschriften meist herzlich wenig. Sie setzen darauf, dass ihre Seiten der staatlichen Überwachung nicht auffallen, berufen sich auf die Eigenverantwortlichkeit der Verkäufer und Autoren oder entziehen sich dem Zugriff der Behörden durch Adressen, die nicht existieren, unvollständig sind oder außerhalb der EU liegen. Gleiches gilt für Direct Mailing, Postwurfsendungen und Verkäufe auf "Kaffeefahrten". Hier wird ungehemmt fabuliert und Wunderheilung versprochen.

So erkennen Sie unseriöse Werbung - unsere Checkliste

  • Als Nachweis der Wirksamkeit werden konkrete Zahlen genannt, z. B. wie vielen Personen das Produkt angeblich bisher geholfen hat, um wie viel Prozent die Erkrankungsrate gesunken ist, in wie vielen Tagen die Heilung eintritt oder wie viele Kilogramm in wie viel Wochen abgenommen wurden. Kein Mensch gleicht dem anderen und reagiert individuell ganz unterschiedlich.
  • Das Märchen von Deutschland als Vitaminmangelland. Angeblich soll die jahrzehntelange Nutzung die Ackerböden ausgelaugt und zu vitamin- und mineralstoffarmen Lebensmitteln geführt haben. Ein Blick in wissenschaftliche Untersuchungen zeigt: Das stimmt nicht.
  • Eine Zutatenliste für das Produkt fehlt.
  • Der Hinweis fehlt, dass das Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung ist.
  • Die versprochenen Wirkungen beziehen sich nicht auf eine Zutat des Produktes.
  • Die Angabe verspricht die Steigerung bzw. Förderung einer Körperfunktion über das normale Maß hinaus oder verbessert bzw. heilt eine Krankheit
  • Wiederholte Hinweise auf die Herkunft des Produktes aus exotischen Regionen (etwa Regenwald, Himalaya).
  • Hilft angeblich, wo die Schulmedizin versagt (hat), speziell in ausweglosen Situationen.
  • Einzelne, angeblich persönliche Erfahrungsberichte sind als Beleg für die Wirksamkeit angeführt und gleichzeitig fehlen nachvollziehbare Daten aus kontrollierten klinischen Studien.
  • Wirkt angeblich gegen eine Vielzahl verschiedener Erkrankungen, die nichts miteinander zu tun haben, beispielsweise Akne, Aids, Diabetes, Krebs, Neurodermitis, Rheuma.
  • Wird als "ganz natürlich" angepriesen und soll frei von jedweder Nebenwirkung sein.
  • Lindert angeblich die Nebenwirkungen der Verfahren, die die Schulmedizin gegen die spezielle Krankheit einsetzt.
  • Soll in dieser Qualität nur zeitlich begrenzt oder nur bei "Beratern" dieser Firma erhältlich sein.
  • Wird angeblich schon seit Jahren/Jahrzehnten/Jahrhunderten mit Erfolg verwendet, ist aber offiziell von der Schulmedizin nicht anerkannt.


Quellen:


Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel. 13.12.2014

Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern. 20.06.2016

VERORDNUNG (EU) Nr. 1048/2012 DER KOMMISSION vom 8. November 2012 zur Zulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel betreffend die Verringerung eines Krankheitsrisikos. Amtsblatt der Europäischen UnionL310/38 vom 09.11.2012