Ausmessung der Augen vor Operation eines „Grauen Stars“ (z.B. IOL-Master)
Mir wurde im Krankenhaus im Laufe einer Unterrichtung (Besprechung)für eine Katarakt OP eine Liquidation überreicht in der ich 85,00 € zahlen soll, nach Empfehlung der Bundesärztekammer der aktuellen GOÄ. Bin bei meiner Krankenkasse zuzahlungsfrei.
Die Katarakt-Operation ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Kostenübernahme der GKV umfasst Leistungen der Diagnostik, OP-Vorbereitung und -Durchführung sowie der Nachsorge. D.H. die gesamte OP kann zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt werden. Standardmäßig wird die Längenmessung beider Augäpfel zur Berechnung der Kunstlinsenstärke per Ultraschall (akustische Biometrie) vorgenommen.
Die moderne Augenmedizin bietet Patienten heutzutage über das Maß der gesetzlichen Krankenversorgung hinaus vielfältige kostenpflichtige Zusatzbehandlungen an. Argumentiert wird mit einer besseren Vorhersagbarkeit des OP-Ergebnisses durch Spezialuntersuchungen wie z.B. die optische Biometrie per Lasertechnik (IOL-Master). Diese IGeL-Leistungen können jedoch nur mit schriftlicher Zustimmung des Patienten durchgeführt und abgerechnet werden. Hat der Arzt keine schriftliche Einwilligung vom Patienten, hat dieser das Recht, die Zahlung zu verweigern.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Die Katarakt-Operation ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Kostenübernahme der GKV umfasst Leistungen der Diagnostik, OP-Vorbereitung und -Durchführung sowie der Nachsorge. D.H. die gesamte OP kann zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt werden. Standardmäßig wird die Längenmessung beider Augäpfel zur Berechnung der Kunstlinsenstärke per Ultraschall (akustische Biometrie) vorgenommen.
Die moderne Augenmedizin bietet Patienten heutzutage über das Maß der gesetzlichen Krankenversorgung hinaus vielfältige kostenpflichtige Zusatzbehandlungen an. Argumentiert wird mit einer besseren Vorhersagbarkeit des OP-Ergebnisses durch Spezialuntersuchungen wie z.B. die optische Biometrie per Lasertechnik (IOL-Master). Diese IGeL-Leistungen können jedoch nur mit schriftlicher Zustimmung des Patienten durchgeführt und abgerechnet werden. Hat der Arzt keine schriftliche Einwilligung vom Patienten, hat dieser das Recht, die Zahlung zu verweigern.
Mehr zur Grauer Star-OP finden Sie hier.