Kostentransparenz bei Grauer Star-OP
Das berichten Patienten:
Eine OP zur Behandlung des Grauen Stars blieb mir nicht erspart. Mir wurde erklärt, dass ich die Untersuchungen zur Vorbereitung der Operation selbst zahlen müsse, da die Krankenkasse die Kosten nicht übernehme. Ohne diese Untersuchungen könnte keine Operation durchgeführt werden. Konkret handelte es sich dabei um die optische Biometrie für 60 € und eine Untersuchung zur Abklärung, ob auch ein Grüner Star vorliegt, für 30 €.
Krankenkassen übernehmen nach Diagnose eines Grauen Stars sowohl die Kosten der Operation und des Einsetzens einer Standard-Linse, als auch die Kosten der Vor- und Nachbehandlung.
Der Graue Star (die Katarakt) ist eine Augenerkrankung, bei der sich die Augenlinse eintrübt und das Sehvermögen nachlässt. Etwa 90% der Betroffenen leiden am sogenannten Grauen Altersstar, bei dem sich die Linse aufgrund des Alterungsprozesses schleichend eintrübt. Die einzig wirksame Behandlung ist eine Operation, bei der die trübe Linse entfernt und durch eine künstliche Linse ersetzt wird. Die OP ist ein Routine-Eingriff und wird ca. 800.000 Mal/Jahr in Deutschland durchgeführt (Quelle: IQWiG). Der passende Zeitpunkt einer Grauer Star-OP hängt davon ab, wie stark die Trübungen den Alltag des Patienten beeinträchtigen.
Die Katarakt-Operation ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Als Standard-Operationsverfahren wird die Phakoemulsifikation durchgeführt. Hierbei wird die trübe Linse per Ultraschall verflüssigt, abgesaugt und durch eine Kunstlinse ersetzt.
Die Kostenübernahme der GKV umfasst Leistungen der Diagnostik, OP-Vorbereitung und -Durchführung sowie der Nachsorge:
Diagnostik / vor der OP | • Anamnese / Feststellung der OP-Fähigkeit, in der Regel aufgrund eines Hausarztbefundes • Vollständige augenärztliche Basisuntersuchung unter Einsatz des Spaltlampenmikroskops (vordere und mittlere Augenabschnitte, Augenhintergrund, Untersuchung der Hornhaut, Brechkraft der Augen, Sehschärfenbestimmung, Augeninnendruckmessung, Kontrolle vorhandener Sehhilfen) • Längenmessung beider Augäpfel zur Berechnung der Kunstlinsenstärke mittels Ultraschall (akustische Biometrie) • Ärztliche Aufklärung und Beratung, Ergebnisdokumentation Im Einzelfall können weitere augenärztliche Untersuchungen erforderlich sein. | |
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Operation | • OP-Vorbereitung, medikamentöse Vorbereitung des Auges • In der Regel ambulant unter lokaler Betäubung • OP-Methode: Phakoemulsifikation mit anschließendem Einsetzen einer Standard-Kunstlinse (Monofokallinse) | |
OP-Nachsorge | • Postoperative Kontrolluntersuchungen (Kontrolle am Tag danach sowie weitere Kontrolluntersuchungen nach einer Woche und einem Monat) Je nach Operation und Verlauf können weitere Kontrolluntersuchungen angezeigt sein. |
Die moderne Augenheilkunde bietet Patienten heutzutage über das Maß der gesetzlichen Krankenversorgung hinaus vielfältige kostenpflichtige Zusatzbehandlungen an. Argumentiert wird mit einer besseren Vorhersagbarkeit des OP-Ergebnisses durch Spezialuntersuchungen wie z.B. die optische Biometrie per Lasertechnik (IOL-Master) zur Linsenberechnung oder die OCT zur Untersuchung der Netzhaut. Innovative Operationsverfahren wie z.B. das Laserverfahren werben mit höherer Präzision und Sicherheit. Nicht unerhebliche Extrakosten können entstehen, wenn spezielle Kunstlinsen mit Zusatzfunktion angeboten werden, sogenannte Multifokallinsen ("Gleitsichtlinsen") oder torische Linsen für Menschen mit Hornhautverkrümmung.
Ob derartige Zusatzleistungen in Anspruch genommen werden, ist eine sehr individuelle Entscheidung, die gut abzuwägen ist. Augenärzte haben die Pflicht, ihre Patienten über den gesetzlichen Versorgungsanspruch zu informieren. Eine intensive ärztliche Beratung über den individuellen Nutzen, Vor- und Nachteile sowie die Kosten zusätzlicher Leistungen ist unerlässlich. Alle Mehrleistungen werden immer als Privatleistung über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
- Werden Ihnen IGeL-Leistungen im Rahmen einer Grauer-Star-Operation angeboten, sprechen Sie vor Ihrer Entscheidung unbedingt mit Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie Risikopatient (z.B. Diabetiker) sind oder bereits andere Vorerkrankungen des Auges haben, übernimmt Ihre Krankenkasse in vielen Fällen die Kosten für Zusatzleistungen.
- Empfiehlt Ihr Arzt Ihnen eine Sonderlinse, ist es hilfreich eine zweite Meinung eines anderen Augenarztes einzuholen.
- Ihr Augenarzt bietet nur kostenpflichtige Leistungen an? Die Geschäftsstellen Ihrer Krankenkasse vor Ort helfen Ihnen einen Augenarzt in der Nähe zu finden, der Vorbereitung und OP-Durchführung auch als Kassenleistung durchführt.
- Telefonische Beratung zur Grauen Star-Operation und individuellen Linsentypen erhalten Sie beim Bundesverband AUGE e.V. oder bei der medizinischen Hotline Ihrer Krankenkasse.
- Halten sich Ärzte bewusst nicht an bestehendes Recht, können Sie sich bei der Verbraucherzentrale melden.