Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium im deutschen Gesundheitswesen.
Er setzt sich aus Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenkassen und der Krankenhäuser zusammen. Der G-BA legt fest, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.