Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium im deutschen Gesundheitswesen.

Er setzt sich aus Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenkassen und der Krankenhäuser zusammen. Der G-BA legt fest, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.