Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Die Gebührenordnung für Ärzte regelt die Bezahlung für die beruflichen Leistungen von Ärzten.

Dies gilt aber nur für die medizinischen Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden, zum Beispiel Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Auch bei der Abrechnung von Leistungen gegenüber privat Versicherten dient die GOÄ als Abrechnungsgrundlage.