Gewonnen und trotzdem verloren - ungewollt gedopt
- Nahrungsergänzungsmittel können durch Verunreinigungen bei der Produktion mit Dopingsubstanzen kontaminiert sein.
- Insbesondere bei Angeboten im Internet ist nicht auszuschließen, dass sie ‒ um die Wirkung zu verstärken ‒ mit nicht deklarierten illegalen Dopingsubstanzen versetzt sind.
- Sportler sollten Nahrungsergänzungsmittel daher nur aus sicheren Quellen beziehen. Dabei hilft ein Blick auf die "Kölner Liste".
- Wenn wirklich Mangelerscheinungen vorliegen, sollten nur (ärztlich verordnete) Arzneimittel genommen werden.
- Schutz vor positivem Doping-Test
- Wenn es sein muss: Arzneimittel
- Weiterführende Informationen zum Thema
Schutz vor positivem Doping-Test
Beim prominenten deutschen Dopingfall während der Olympischen Winterspiele 2014 hat vermutlich ein (importiertes) Nahrungsergänzungsmittel/Sportlerriegel mit Methylhexanamin (DMAA) eine Rolle gespielt.
Tatsächlich ist es nicht ganz einfach, sich der Doping-Gefahr zu entziehen. Zum einen werden gefährliche Nahrungsergänzungsmittel (NEM), versetzt mit Anabolika, frei im Internet verkauft. Das Nahrungsergänzungsmittel "Met-AD-17-diol" enthält laut Verpackung den Fantasiestoff 1-T-Matrix. Nicht angegeben ist Metandienon, ein in großen Mengen zugegebenes anaboles Steroid. Eine Einnahme in dieser Dosis ist mit zahlreichen Nebenwirkungen wie Aggressivitätsvsteigerung, Leberschädigung, Abbruch des Längenwachstums bei Jugendlichen, Erhöhung des Herzinfarktrisikos usw. verbunden.
Aber auch im Supermarkt um die Ecke sind Vitamin- oder Calcium-Brausetabletten erhältlich, die durch Verunreinigungen bei der Produktion Anabolika-Spuren aufweisen.
Laut Dr. Geyer vom Zentrum für präventive Dopingforschung an der Deutschen Sporthochschule Köln gibt es nur wenige Sportarten, die im Hochleistungsbereich die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln nötig machen. Wer Produkte nehmen und trotzdem sichergehen will, nutzt die "Kölner Liste". Es handelt sich dabei um eine Service-Plattform, die der Olympiastützpunkt Rheinland Spitzensportlern und Herstellern zur Verfügung stellt, um vor allem Athleten vor unberechtigten Dopingvorwürfen zu schützen. Aktuell umfasst die Kölner Liste über 400 Produkte. Diese enthält nur Nahrungsergänzungsmittel, die auf Dopingsubstanzen getestet wurden. Das Risiko, in eine Dopingfalle zu tappen, ist damit deutlich reduziert. Wichtig zu wissen: Die Kölner Liste stellt keine Empfehlung für ein Produkt oder den Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln ganz allgemein im Sport dar. Sie ist aber hilfreich, wenn es um sichere Angebote und die Verringerung des Doping-Risikos geht.
Wenn es sein muss: Arzneimittel
Wenn wirklich Vitamin- oder Mineralstoff-Mangelerscheinungen vorliegen, rät die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) Sportlern, nur ärztlich verordnete Arzneimittel einzunehmen. Diese unterliegen strengen Kontrollen und Auflagen; so müssen zum Beispiel ausnahmslos alle Inhaltstoffe in der Packungsbeilage aufgeführt sein, und es muss auf alle möglichen Nebenwirkungen hingewiesen werden. Arzt oder Ärztin legen außerdem genau fest, wie das Medikament eingenommen werden muss, um eine Überdosierung zu vermeiden.
Weil Nahrungsergänzungsmittel im Sport ein aktuelles und viel diskutiertes Thema sind, hat die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) einen Film zum Umgang mit diesen Substanzen erstellt.
Übrigens: Nahrungsergänzungsmittel im Sport gelten als Einstieg ins Doping. Nach dem Motto "für jedes Problem gibt es ein Mittel" fördern sie die sogenannte Dopingmentalität.
Weiterführende Informationen zum Thema
Stiftung Nationale Anti Doping Agentur Deutschland
Deutscher Olympischen Sportbund (DOSB)
Deutsche Gesellschaft für Ernährung
Quellen:
DOSB: Gruselkabinett Doping (abgerufen am 27.12.16)
NADA: Nahrungsergänzungsmittel (abgerufen am 27.12.16)
Athleten gemeinsam gegen Doping: Nahrungsergänzungsmittel (abgerufen am 27.12.16)
DFG Senate Commission on Food Safety SKLM: Kurzmitteilung: Zusatz von pharmakologisch aktiven Substanzen zu Produkten, die als Nahrungsergänzungsmittel und Lifestyle-Lebensmittel vermarktet werden, Endfassung vom 30.01.2015