Ich bin während einer laufenden Wurzelbehandlung umgezogen und wollte mir in München einen Termin holen. Mir wurde ein Termin angeboten, dem ich auch zugestimmt habe. Einen Tag später folgt ein Anruf der Praxis mit der Info, ich müsste etwas dazu zahlen. Ich habe die Standard Kassenbehandlung erwähnt und das wurde verneint. Erst nachdem ich mehrmals nachgefragt habe wurde mir ein Preis genannt. Den Termin habe ich abgesagt und mir einen anderen Arzt gesucht.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Das muss insbesondere bei den hinteren Backenzähnen nicht immer der Fall sein. Bei ihnen wird eine Wurzelbehandlung in der Regel nur übernommen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Der Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke.
Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird.
Durch die Behandlung kann vorhandener Zahnersatz erhalten werden.
Im Einzelfall können auch andere Gründe für eine Erhaltungswürdigkeit sprechen. Darüber hinaus gilt für jede Wurzelbehandlung, dass die Krankenkassen Therapieversuche mit unklaren Erfolgsaussichten nicht bezahlen. Auch für die Anwendung spezieller Behandlungstechniken kommen sie in der Regel nicht auf. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Wurzelbehandlung nicht, besteht die Möglichkeit, die Behandlung als private Leistung (IGeL) durchführen zu lassen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Das muss insbesondere bei den hinteren Backenzähnen nicht immer der Fall sein. Bei ihnen wird eine Wurzelbehandlung in der Regel nur übernommen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Der Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke.
Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird.
Durch die Behandlung kann vorhandener Zahnersatz erhalten werden.
Im Einzelfall können auch andere Gründe für eine Erhaltungswürdigkeit sprechen. Darüber hinaus gilt für jede Wurzelbehandlung, dass die Krankenkassen Therapieversuche mit unklaren Erfolgsaussichten nicht bezahlen. Auch für die Anwendung spezieller Behandlungstechniken kommen sie in der Regel nicht auf. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Wurzelbehandlung nicht, besteht die Möglichkeit, die Behandlung als private Leistung (IGeL) durchführen zu lassen.