Zahnarzt | 24.04.2017
Zahnreinigung Voraussetzung für Behandlung
Professionelle Zahnreinigung
Etwa 1999 wurden mir viele Zähne gezogen, weil sie alle krank, porös oder kaputt waren – so die damals behandelnde Zahnärztin. Übriggeblieben sind 6 Zähne im Unterkiefer. (Heute würde ich so etwas nicht mehr zulassen!)
Ich bekam oben 4 jeweils drei miteinander verbundene Kronen. Unten bekam ich ein Stecksystem. Alles wunderbar!
Jetzt, 18 Jahre später ist mir eine Krone abgebrochen und ich ging zum Zahnarzt. (Ja, ich bin auch sonst jedes Jahr brav zur Kontrolle zum Zahnarzt gegangen.) Es wurde ein Röntgenbild erstellt.
Danach sagte mir die Zahnärztin, dass die Reste von den Wurzeln der oberen Zähne, in die Stifte eingelassen waren, gezogen werden müßten. Sie wolle aber keine Behandlung ohne vorherige professionelle Zahnreinigung durchführen.
Finde ich schon sehr frech. Ich fühle mich sehr unter Druck gesetzt. Diese Behandlung kostet 95 €. Das kann ich mir bei meiner kleinen Rente nicht leisten. Dennoch will sie die Behandlung nicht fortsetzen! Außerdem denke ich mir, dass niemand das Recht hat, von mir eine Zustimmung für diese Zahnreinigung zu verlangen!
Außerdem mußte ich Formulare für die PVS, Heilkostenplan und … hab vergessen, was es noch war, blanko unterschreiben. Ich habe also nicht vorher sehen können, was die Zahnärztin ausfüllen wird.
Nun weiß ich durch Sie – Verbraucherzentrale – das ich bei meiner Krankenkasse einen Härtefall beantragen kann. Dafür danke ich Ihnen.