Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen / GKV-Leistungskatalog

Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit allen medizinisch notwendigen Leistungen.

Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen sind alle Leistungen enthalten, die die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen müssen (= Kassenleistungen). Vom G-BA abgelehnte Leistungen darf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht übernehmen.