Schlank und potent mit Pillen aus dem Internet?

Stand: 21.03.2018    Drucken
Nahrungsergänzungsmittel aus dem Internet können illegale und hochgradig gesundheitsschädliche Substanzen enthalten. Schlankheit und Potenz dagegen: Fehlanzeige!
Kann Schadstoffe enthaltenDas Wichtigste in Kürze:

  • Auch wenn sie als "natürlich" und "rein pflanzlich" beworben werden – die meisten Schlankheits- und Potenzmittel aus dem Internet enthalten synthetische und oft illegale Substanzen.

  • Um wirklich sicher zu gehen keine gefährlichen Schlankmacher oder Potenzpillen zu kaufen und einzunehmen, sollten Verbraucher sich vom Arzt oder in der Apotheke beraten lassen und online nur bei seriösen Versandapotheken bestellen.

Was steckt hinter der Werbung zu Schlankheits- und Potenzmitteln aus dem Internet?

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Foto: gebauerfotografie

"Super-Lover"-Kaugummis, die statt der Potenz eher Herz und Kreislauf an den Rand des Kollapses bringen oder "Ayurvedische Schlankheitskapseln", die sich bei genauer Analyse als schwermetallbelastet entpuppen: Fast jedes dritte Produkt ausländischer Herkunft, das online bestellt wird, enthält für Käufer nicht erkennbare, illegale und hochgradig gesundheitsschädliche Substanzen. Das hat die Verbraucherzentrale NRW bereits 2011 bei einer Studie über den Internethandel mit angeblich natürlichen Nahrungsergänzungsmitteln festgestellt. Dass sich daran bislang wenig geändert hat, zeigen regelmäßige Meldungen verschiedener Behörden.

Was hat es mit den Pillen und Pulvern auf sich?

Grundsätzlich sind Nahrungsergänzungsmittel keine Heilmittel, die Potenzstörungen oder Übergewicht beseitigen können. Es sind Lebensmittel. Sie sollen keine Krankheiten heilen, sondern die normale Ernährung ergänzen, zum Beispiel mit Calcium bei Milchunverträglichkeit. Sie können zwar durch Nährstoffmangel bedingte Symptome verbessern, sollen aber weder Schmerzen lindern noch Krankheiten heilen - das ist die Aufgabe von Arzneimitteln. Deswegen werden sie im Gegensatz zu Arzneimitteln weder zugelassen noch von Behörden auf ihre Wirkung geprüft.

Wer mit gesundheitsbezogenen Aussagen für Nahrungsergänzungsmittel wirbt, muss sich gemäß der Health-Claims-Verordnung an eine Liste mit erlaubten Werbeaussagen halten.

Welche Inhaltsstoffe sind in Schlankheits- und Potenzmitteln enthalten?

"Natürlich" oder "rein pflanzlich" sind die Produkte aus dem Ausland in den seltensten Fällen. Im günstigsten Fall sind die gekauften Pillen und Pulver völlig wirkungslos. Tatsächlich findet die Lebensmittelüberwachung aber häufig Mittel, die neben den angegebenen, relativ harmlosen Substanzen, wie Vitaminen, Mineralstoffen, Kräuterauszügen zwar wirksame, aber gleichzeitig auch höchst riskante Arzneistoffe. Bei diesen handelt es sich um entweder verschreibungspflichtige oder verbotene synthetische Arzneistoffe wie beispielsweise Sibutramin bei Schlankheitspillen oder Stoffe wie das potenziell krebserregende Abführmittel Phenolphthalein. Bei Potenzmitteln findet man häufig verschreibungspflichtige Arzneisubstanzen wie Tadalafil oder Sildenafil oder chemisch sehr ähnliche Substanzen.

Auf was sollte ich bei der Verwendung von Produkten für Schlankheit und Potenz achten?

  • Auf den Packungen aufgedruckte Warnhinweise und Gegenanzeigen, die viele normalerweise vom Kauf abhalten würden, fehlen im Internet häufig.
  • Werbung mit "Natur" oder "natürliche Wirkstoffe" sind keine Garantie für Sicherheit, z. B. wirken schon geringste Mengen Eisenhut, Engels­trompete oder Stechapfel als gefährliches Gift.
  • Informieren Sie sich auf Internetseiten mit öffentlichen Warnungen wie zum Beispiel dem Portal www.lebensmittelwarnung.de oder www.gutepillen-schlechtepillen.de, ob schon einmal gesundheitsschädliche Stoffe im Produkt gefunden wurden.
  • Personen, die krank sind oder regelmäßig Medikamente einnehmen, sollten generell vor einer Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln unbedingt Rücksprache mit einem Arzt, ggf. auch dem Apotheker halten. Denn zahlreiche Präparate, vor allem solche mit Pflanzenextrakten, können Wechselwirkungen mit Medikamenten haben, diese abschwächen oder verstärken.
  • Achtung Falle: Web-Seiten in deutscher Sprache oder die Abbildung der deutschen Flagge können leicht über den tatsächlichen Sitz der Anbieter hinweg täuschen. Ein Blick in das Impressum verrät mehr. Prüfen Sie, ob die Web-Seite ein Impressum hat und ob sich dort eine Person oder Organisation für die Web-Seite verantwortlich zeigt (vollständige, tatsächlich existierende Postanschrift, deutsche Telefonnummer)!
  • Beachten Sie: Was im Ausland als Nahrungsergänzungsmittel gilt, wird unter Umständen in Deutschland als Arzneimittel eingestuft. Da ein Import von Medikamenten aus dem Nicht-EU-Ausland verboten ist, gibt der Zoll die Produkte nicht frei - Verbraucher erhalten dann die bestellte und bezahlte Ware nicht. Im schlimmsten Fall kann sogar eine Strafanzeige wegen Imports illegaler Arzneimittel drohen.
Tipp
Wer sicher gehen möchte, keine gefährlichen Schlankheitsmittel oder Potenzpillen zu kaufen und einzunehmen, sollte sich vom Arzt oder in der Apotheke beraten lassen und online nur bei seriösen Versand­apotheken bestellen. Sofern nur geringste Zweifel daran bestehen, dass ein Produkt absolut unbedenklich ist, sollte man die Finger davon lassen!



Quellen:


Verbraucherzentralen: Nahrungsergänzungsmittel aus dem Internet - Schwerpunkt Schlankheitsmittel, Abschlussbericht eines vom BMELV geförderten Projekts (2012) aus der bundesweiten Gemeinschaftsaktion zu NEM von 2011 (eingesehen am 11.11.2016)

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Marktcheck Internethandel mit Nahrungsergänzungsmitteln, Abschlussbericht eines vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Projekts. (2011)

Stiftung Warentest: Potenzmittel und Schlankheitsmittel: Gefährliche Pillen aus dem Netz Stand: 18.01.2012 (eingesehen 11.10.2016)

Der Spiegel: "Pure Caffeine 200 mg" Behörde warnt vor illegalem Schlankheitsmittel, Stand: 25.04.2013 (eingesehen am 11.11.2016)

Swissmedic Schweizerisches Heilmittelinstitut: Gefährliche Schlankheitsmittel Stand 05.05.2015 (eingesehen am 11.10.2016)