Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln

Stand: 09.02.2018    Drucken
Für Nahrungsergänzungsmittel gelten zahlreiche Kennzeichnungsvorgaben. Trotzdem tauchen immer wieder Produkte mit Kennzeichnungsmängeln auf. Dies birgt zum Teil gesundheitliche Risiken.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Bei Nahrungsergänzungsmitteln sind wesentliche Kennzeichnungselemente wie bspw. Angaben zu produktprägenden Stoffen, die empfohlene tägliche Verzehrsmenge und verschiedene (Warn-)Hinweise gesetzlich vorgeschrieben.
  • Sie müssen in deutscher Sprache gut sichtbar, deutlich lesbar und leicht verständlich auf der Verpackung stehen.
  • Auch beim Kauf im Internet müssen vor der Bestellung alle Pflichtangaben, mit Ausnahme des Mindesthaltbarkeitsdatums, zur Verfügung stehen.
  • Vor allem im Internet kommt es jedoch häufig zu Kennzeichnungsmängeln. Das kann zur Gefahr für die Gesundheit werden.

Welche Angaben müssen auf der Verpackung von Nahrungsergänzungsmitteln stehen?

Die speziellen Kennzeichnungselemente, die auf der Verpackung von Nahrungs-ergänzungsmitteln stehen müssen, regelt die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) [1].

Dazu gehören:

  1. die Bezeichnung "Nahrungsergänzungsmittel".
  2. die charakteristische Stoffkategorie (Nährstoffe, wie bspw. Vitamine und Mineralstoffe, oder sonstige Stoffe, wie bspw. Omega-3-Fettsäuren und Pflanzenextrakte, die für das Produkt kennzeichnend sind. Sie sollen schlagwortartig über den Charakter des Produkts informieren.
  3. die empfohlene tägliche Verzehrsmenge in Portionen z.B. 1 Kapsel pro Tag. Die empfohlene Verzehrsmenge soll zum einen sicherstellen, dass die Aufnahme der Nährstoffe oder sonstigen Stoffe überhaupt für eine mögliche Wirkung im Körper ausreicht. Zum anderen soll so eine Überdosierung mit möglichen negativen Auswirkungen verhindert werden.
  4. der Warnhinweis "Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden". Eine Überdosierung von Nahrungsergänzungsmitteln kann sich sehr nachteilig auf die Gesundheit auswirken. Daher sollte diese Warnung auf jeden Fall beachtet werden.
  5. die Menge der Nährstoffe oder sonstigen Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung bezogen auf die tägliche Verzehrsmenge wie z.B. 1 Kapsel enthält 60 mg Vitamin XY.
  6. Angaben zur empfohlenen Tagesdosis (NRV) in Prozent bezogen auf die in der LMIV [2] angegebenen Referenzwerte (bislang nur für einige Vitamine und Mineralstoffe festgelegt, beziehen sich auf gesunde Erwachsene), z.B. deckt 50 % der empfohlenen Tagesdosis an Vitamin XY.
  7. der Abschreckungshinweis: ein Hinweis darauf, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden sollten.
    Die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln kann eine ungesunde Ernährungsweise in keinem Fall ausgleichen. Verboten sind zudem Hinweise, die darauf hindeuten, dass bei ausgewogener und abwechslungsreicher Ernährung die Zufuhr angemessener Nährstoffmengen nicht möglich ist.
  8. der Lagerhinweis: ein Hinweis darauf, dass die Produkte außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern sind.
  9. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte der Hinweis für Kinder jeden Alters gelten.

Weitere Kennzeichnungsvorgaben ergeben sich aus der LMIV. Diese Verordnung legt allgemeine Grundsätze für die Information über Lebensmittel und insbesondere für die Kennzeichnung von Lebensmitteln fest.

So ist vorgesehen, dass auf der Verpackung von Nahrungsergänzungsmitteln das Zutatenverzeichnis mit hervorgehobenen allergenen Zutaten und das Mindesthaltbarkeitsdatum steht. Zudem muss der Name/ die Firma und die Adresse des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers angegeben werden. Zusätzlich sind in bestimmten Fällen weitere Angaben vorgeschrieben, so beispielsweise bei Zusatz von Koffein der Hinweis "Enthält Koffein. Für Kinder und Schwangere Frauen nicht empfohlen".

Weiterführende Informationen finden Sie im Arikel Verpackte Ware: generelle Angaben.

Zu gesundheits­bezogenen Werbeaussagen der Hersteller wird hier informiert: Werbung mit Gesundheit für Nahrungsergänzungsmittel - meist zu viel versprochen.

Wo finden sich die Angaben auf der Verpackung und wie müssen sie gestaltet sein?

Wo die Kennzeichnungselemente auf der Verpackung platziert sind, kann der Hersteller entscheiden. Vorgeschrieben ist, dass Bezeichnung und Füllmenge im selben Sichtfeld erscheinen. Die Pflichtangaben finden sich meist auf der Rückseite der Verpackung!

Alle Informationen müssen in deutscher Sprache, gut sichtbar, deutlich lesbar und leicht verständlich sein. Für die Pflichtangaben ist eine Mindestschriftgröße von 1,2 mm vorgeschrieben. Die Schriftart, der Buchstabenabstand und der Farbkontrast müssen so gewählt sein, dass die Pflichtangaben gut lesbar sind. Sie dürfen nicht durch Bilder oder Werbung verdeckt sein.

Wie muss die Kennzeichnung im Internet aussehen?

Auch im Internet müssen die verpflichtenden Angaben zu Nahrungsergänzungsmitteln vor Abschluss des Kaufvertrags zur Verfügung stehen. Ausgenommen ist lediglich das Mindesthaltbarkeitsdatum. Gleiches gilt auch für eine Bestellung über das Telefon oder für den klassischen Verkauf mittels Katalogen. Finden sich die Pflichtangaben nicht direkt beim Produktangebot, muss der Unternehmer darauf hinweisen, wie er diese Informationen durch "andere geeignete Mittel" bereitstellt. Möglich ist hier zum Beispiel eine Telefonhotline, die kostenlos nutzbar sein muss.

Darüber hinaus gibt es bislang keine speziellen Vorschriften für die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln im Fernabsatz (Vertrieb über Katalog, Telefon und Internet).

Bei Fernabsatzgeschäften gibt es jedoch noch andere Informationspflichten für Händler. Dazu mehr unter Nahrungsergänzungsmittel und ihre Vertriebswege.

Was sind häufige Kennzeichnungsmängel bei Nahrungsergänzungsmitteln?

Laut Gesetz dürfte ein Nahrungsergänzungsmittel nicht verkauft werden, wenn es die vorgeschriebenen Kennzeichnungsvorschriften nicht erfüllt. Für Nahrungsergänzungsmittel besteht jedoch im Gegensatz zu Arzneimitteln keine Zulassungspflicht. Sie werden somit nicht behördlich geprüft, bevor sie auf den Markt kommen. Daher tauchen häufig Nahrungsergänzungsmittel auf, die nicht ausreichend oder falsch gekennzeichnet sind:

  • die Pflichtangaben sind nicht immer direkt zu finden, sondern müssen erst gezielt gesucht werden. Oft sind die Angaben, trotz vorgeschriebener Schriftgröße, zu klein und schwer lesbar.
  • Werden Inhaltsstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet, für die es keinen gesetzlich festgelegten Referenzwert gibt, ist es schwer ähnliche Produkte zu vergleichen und die enthaltenen Mengen zu bewerten. Eine fundierte Kaufentscheidung ist daher oft nicht möglich.
  • Oft fehlt die Bezeichnung "Nahrungsergänzungsmittel" oder ist nur schwer auf dem Produkt zu finden. In Drogerien und Supermärkten sind Nahrungsergänzungsmittel oft neben frei verkäuflichen Arzneimitteln, Medizinprodukten und ergänzenden bilanzierten Diäten platziert. Auf den ersten Blick sind sie im Regal kaum zu unterscheiden. Nur durch die Bezeichnung sind sie eindeutig zu erkennen, aber diese steht nicht immer direkt sichtbar auf der Schauseite. Der im Internet oft zu findende englische Begriff "Dietary Supplement" entspricht nicht unserem "Nahrungsergänzungsmittel", das Pendant hieße "Food Supplement".
  • Vor allem Nahrungsergänzungsmittel aus dem Internet können nicht deklarierte Stoffe (oft gefährliche Arzneisubstanzen) enthalten. Auch werden immer mal wieder Inhaltsstoffe angegeben, die gar nicht enthalten sind. Hinzu kommt, dass bei Bestellung von Produkten aus dem Ausland die Gefahr besteht, dass in Deutschland verbotene, teilweise sogar gesundheitsschädliche Substanzen enthalten sind. Dies lässt sich jedoch meist nur im Labor feststellen.

Quellen:


[1] Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel

[2] Lebensmittel-Informationsverordnung