Gesundheitsgefahr durch illegale Stoffe

Stand: 13.01.2017    Drucken
Immer wieder fallen bei Kontrollen Nahrungsergänzungen mit verbotenen Arzneistoffen oder nicht zugelassenen neuartigen Zutaten auf. Wie kann man sich schützen?
Das Wichtigste in Kürze:
  • Vor allem in Nahrungsergänzungsmitteln zur Potenz-/Libidosteigerung und Schlankheitsmitteln werden immer wieder verbotene, oft recht gefährliche Arzneistoffe gefunden.
  • Viele davon werden über das Internet vertrieben. Warnmeldungen dazu gibt es auf zwei vertrauenswürdigen Internetportalen.
  • Viele "natürliche‟ Produkte aus dem asiatischen Raum enthalten hier nicht erlaubte neuartige Pflanzenzutaten, teilweise aus der traditionellen chinesischen Medizin. Da die Produkte hier verboten sind, können sie an der Grenze vom Zoll beschlagnahmt werden.

Welche illegalen Stoffe werden in Nahrungsergänzungsmitteln gefunden?

Obwohl es rechtliche Lücken bei den Nahrungsergänzungsmitteln gibt, sind zwei Kategorien von Zutaten auf jeden Fall verboten. Dazu zählen (verschreibungspflichtige) Arzneistoffe und sogenannte neuartige Zutaten. Darüber hinaus ist natürlich auch alles andere verboten, was kein Lebensmittel und nicht sicher ist.

Verbotene Arzneistoffe in Nahrungsergänzungsmitteln

Immer wieder werden in der EU Nahrungs­ergänzungsmittel wegen verbotener arzneilicher Substanzen beanstandet. Sehr häufig sind diese Stoffe nicht deklariert, können also nur bei einer gezielten Untersuchung auf diesen Stoff hin gefunden werden.

Das EU-Schnellwarnsystem RASFF führt vor allem Produkte mit diesen zugesetzten Wirkstoffen auf:

  • die Potenzmittel Sildenafil, Homosildenafil und Tadalafil
  • der weltweit vom Markt genommene Appetitzügler Sibutramin
  • das krebserregende Schlankheitsmittel Phenolphthalein
  • das Abführmittel Sennes (Cassia senna)
  • Ephedra
  • Synephrin
  • Yohimbin
  • Tetrahydrocannabiol (THC)

Darüber hinaus betrafen viele Produktwarnungen Sportlerprodukte, die z.B. mit DMAA/Methylhexanamin oder GABA (gamma-Aminobuttersäure) enthielten.

Diese Produkte sind bei Marktüberprüfungen (z.B. in Geschäften mit Sportlernahrung), aber auch bei Grenzkontrollen aufgefallen. Besonders häufig werden derartige Produkte über Internethändler (auch deutsche/deutschsprachige) und Internet-Marktplätze (wie amazon, ebay, quoka, ...) verkauft.

In Internetforen werden sie oft als "natürlich" aber ausgesprochen wirksam beschrieben. Tatsächlich handelt es sich dann meist um "gepanschte" Produkte, also solche mit nicht deklarierten pharmakologisch wirksamen Arzneimittelsubstanzen.

Hier kann man sich aktuell informieren

Hinweis
Eine Übersicht über gepanschte Nahrungs­ergänzungsmittel bietet das Online-Portal Gute Pillen, schlechte Pillen.
Das Landeszentrum Gesundheit NRW listet Produkte vor allem aus dem englischsprachigen Raum auf, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Der Handel mit diesen Mitteln ist strafbar.
Der Zoll informiert über den Bezug von Arzneimitteln per Postversand.
Sind Produkte bereits im deutschen Einzelhandel angekommen, werden Rückrufe im Internetportal lebensmittelwarnung.de veröffentlicht.

Nicht erlaubte neuartige Zutaten

Recht häufig enthalten Nahrungsergänzungsmittel in Europa nicht zugelassene neuartige Zutaten - meist asiatische Pflanzen. Solche Pflanzenzutaten sind beispielsweise Mucuna pruriens (Juckbohne), Epimedium (Elfenkraut), Acacia rigidula oder Himbeerketone. Jedes Jahr kommen "neue" Pflanzenzutaten wie 2015 Evodia rutaecarpa, Sophora japonica, Canavalia gladiata, Lilium brownii, Eyryale ferox oder Psoralea corglifolia dazu, die in der traditionellen chinesischen

Medizin verwendet werden. Da diese Pflanzen aber vor 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU gegessen oder als Nahrungsergänzungsmittel angeboten wurden, bedürfen sie jetzt eines Sicherheitsnachweises und einer Zulassung. Bis diese erteilt ist, dürfen Nahrungsergänzungsmittel mit neuartigen Inhaltsstoffen nicht in die EU eingeführt werden. Besonders häufig werden diese asiatischen Pflanzen in "natürlichen" Potenzmitteln, Schlankheitsmitteln und Anti-Aging-Mittel gefunden.

Was kann ich tun, um mich zu schützen?

  • Wirklich wirksame Schlankheitsmittel und Potenzmittel sind in der Regel verschreibungspflichtig. Will man solche Produkte bestellen, sollte man das nur bei zugelassenen Versandapotheken tun – und die Einnahme vorher mit dem Hausarzt besprechen.
  • Werden "natürliche" Produkte als besonders wirksam angepriesen, sind aber nicht im deutschen Einzelhandel erhältlich, hat das Gründe. Von derartigen Produkten geht in der Regel ein erhöhtes Gesundheitsrisiko aus.
  • Besonders häufig wird vor ausländischen Produkten aus USA/Kanada, Asien und Osteuropa gewarnt. Daher "Augen auf" bei der Bestellung im Internet und Portale mit Warnmeldungen (s.o.) nutzen.
  • Nahrungsergänzungsmittel sind nicht zur Behandlung von Krankheiten gedacht. Werden sie dafür angepriesen, sollten Sie misstrauisch werden.

Quellen:


Löbell-Behrends S et al. (2008): Kontrolle des Internethandels mit Anti-Aging- und Schlankheitsmitteln. Deutsche Lebensmittel-Rundschau: 6, S. 265-70

Löbell-Behrends S, et al. (2008): Sportlernahrungsmittel. Internethandel von als "hormonell-aktiv" beworbenen Produkten. Deutsche Lebensmittel-Rundschau: 9, S. 415-22

Verbraucherzentrale NRW (2011): Marktcheck: Internethandel mit Nahrungsergänzungsmitteln. Abschlussbericht eines vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Projekts, Juli 2011

Cohen PA, Gregory Maller G, DeSouza R, et al. (2014): Presence of Banned Drugs in Dietary Supplements Following FDA Recalls. JAMA 312 (16): 1691–3

Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten bzw. Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel

EU-Schnellwarnsystem RASFF, (abgerufen 12.12.16)

Gute Pillen - Schlechte Pillen, (abgerufen 12.12.16)

Arzneimittel aus dem Internet – vor illegalen Produkten schützen! (abgerufen 21.03.17)

bvl.bund.de, Stand: 03.01.2017